Zur Person - Immobilien Urbanz

bewertung_unten

Zur Person

Unser Firmeninhaber, Herr Dr. Markus Urbanz, ist seit 1997 in der Immobilienbranche tätig und hat im Jahr 2001 die Befähigungsprüfungen für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger sowie die Lehrlingsausbilderprüfung erfolgreich abgelegt.

Herr Dr. Markus Urbanz ist seit dem Jahr 2007 als Sachverständiger allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert und in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen. Er hält sich insbesondere in folgenden Fachgebieten für sachkundig:

  • 94.10 gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)
  • 94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften
    (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)
  • 94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
  • 94.20 Wohnungseigentum
  • 94.23 Geschäftsräumlichkeiten
  • 94.30 Immobilienverwaltung
  • 94.35 Immobilienvermittlung
  • 94.60 Mietzins und Nutzungsentgelt
  • 94.65 Baugründe
  • 94.70 Nutzwertfeststellung, Parifizierung

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Salzburg absolvierte Herr Dr. Urbanz vier postgraduale Immobilienlehrgänge an der TU Wien und vertiefte sein Wissen im Bereich Immobilienbewertung, Immobilienmanagement und Facility Management.

Er ist seit dem Jahr 2003 Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), der weltweit anerkannten Vereinigung von Experten für Immobilienbewertung.

Im Jahre 2004 schloss er den in Österreich erstmals angebotenen Lehrgang „Immobilienmediation“ erfolgreich ab.

Seine Dissertation schrieb Herr Dr. Urbanz zum Thema „Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen nach dem WEG 1948. Theorie und Praxis in Wien“ an der Universität Wien.

Im Jahr 2022 veröffentlichte Herr Dr. Urbanz das Fachbuch „Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen. Korrektur fehlerhafter Begründung“. Das Buch kann unter Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen | Linde Verlag bestellt werden.

Aufgrund der großen Praxisrelevanz erschien im Jahr 2023 in der juristischen Fachzeitschrift Wohnrechtliche Blätter ein Aufsatz über Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen nach dem WEG 1948.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner