Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich geforderte Versicherungssumme im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beträgt für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige EUR 400.000,–.
Herr Dr. Urbanz hat im Interesse seiner Auftraggeber die gesetzliche Pflichtversicherungssumme von EUR 400.000,– freiwillig auf EUR 5.000.000,– im Schadensfall erhöht.